Professionelle und zertifizierte Gasprüfung
für Gewerbe und Privat

als anerkannte, befähigte Personen (Sachkundiger) montieren, kontrollieren, prüfen, reparieren und begutachten wir Flüssiggas Flaschen- sowie auch Tankanlagen.

Dazu gehören stationäre Flüssiggasanlagen im privaten Bereich, in Gaststätten, auf Baustellen oder Kleingartenanlagen, sowie mobile Anlagen auf Märkten, Volksfesten, und sonstigen Veranstaltungen.

Wir prüfen, je nach Betreiber und Verwendungszweck, nach den Vorschriften der

  • G607 (Wohnwägen + Wohnmobile)
  • TRF (Technische Regel Flüssiggas)
  • DGUV Vorschrift 310-003 (Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen)
  • DGUV Vorschrift 310-005 (Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken)
  • DGUV Regel 110-010 (Verwendung von Flüssiggas)

 

Mit unseren Servicemobilen sind wir in der Lage Vor-Ort-Prüfungen an ihrem Standort durchzuführen. So sind wir unter anderem auf dem Frühlings- und Oktoberfest in München, dem Gallimarkt in Mainburg, dem Gillamoos in Abensberg, dem Volksfest in Pfaffenhofen / Ilm und diversen anderen Volksfesten und Märkten in Nah und Fern tätig.

Flüssiggas ist schnell verfügbar und mobil einsetzbar.

Wegen dieser Eigenschaften wird es in den verschiedensten Arten von Gasgeräten verwendet.

Flüssiggas erfordert Verantwortung.

Flüssiggas besitzt Eigenschaften, die zwingend eine fachgerechte Verwendung erforderlich machen.
Die sachgemäße und sichere Verwendung von Flüssiggas liegt im gewerblichen wie im privaten Bereich in der Verantwortung des Betreibers. Bei einem Ereignis werden also Sie zur Haftung herangezogen.

Beispiele, wann Sie unbedingt tätig werden sollten…

Durch eine fachgerechte Prüfung Ihrer Gasgeräte erreichen Sie ein hohes Maß an Sicherheit.

Damit Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden können, haben wir es uns als zertifiziertem Betrieb zur Aufgabe gemacht, die entsprechenden Prüfungen, Reparaturen und Instandsetzungen anzubieten.

 

* Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften.
Wer diese Prüfungen durchführen darf, ist nach TRBS 1203 geregelt. Die Durchführung selbst ist nach den einschlägigen Regelwerken festgelegt.
Legen Sie vor der Prüfung Ihres Gasgeräts unbedingt Wert darauf, dass sich der Prüfer entsprechend ausweisen kann!